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FAQ - Messstellenbetriebsgesetz

Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz kommen sollen. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort  abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Dabei handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten  speichern und auf einem Display darstellen. Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway  ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten.

Die Stromerzeugung wird mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler und volatiler. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die  Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur  für die Energiewende zu schaffen. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage während der Nacht und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie  Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten. Hierfür ist aber zusätzlich noch eine Steuerbox erforderlich, die die Geräte zu- oder abschalten kann.

Moderne Messeinrichtungen ersetzen die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit  dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, wird im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem  Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut. Die meisten Privathaushalte sind hiervon jedoch nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben.

Ja, denn er ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge oder Lastgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Dieses kann die Daten  verarbeiten und automatisch übertragen. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus  großen Windparks, oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße, vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines gewöhnlichen Haushalts werden weder ermittelt noch benötigt.

Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden, bündeln,  verarbeiten und versenden. Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy by Design“- Ansatz der neuen Technik gewährleistet werden. Privacy by Design bedeutet, dass die  Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z.B. Name des Haushaltskunden) und  Empfänger (z.B. Name des Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z.B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy by Design“-Ansatz funktioniert wie ein Briefverteilzentrum, bei dem der Post Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt. Der Datenschutzstandard ist  vergleichbar mit dem Standard von Onlinebanking und dem Chip auf dem Personalausweis.

Das Gesetz sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor. Standardmäßig ist der Einbau einer modernen Messeinrichtung vorgesehen, wenn der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh liegt. In diesen Fall beträgt der Preis jährlich 20 EUR. Unter 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems optional. Oberhalb von 6.000 kWh/a ist der Einbau eines intelligenten Messsystems Pflicht. Die Preise können Sie dem veröffentlichten Preisblatt Digitale Messtechnik entnehmen. 

Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung trägt zunächst die Stadtwerke Löbau GmbH. Diese stellt den Stromkunden oder deren Lieferanten die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.

Mit intelligenten Messsystemen können beispielsweise die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Stromrechnungen ersetzt werden. Zudem können neue, kundenindividuelle Verträge angeboten werden – ähnlich den heutigen Mobilfunkverträgen mit bestimmten Datenvolumen für Gespräche und Internetnutzung. Auch  die Bündelung von Strom-,Gas-, Wasser- und Fernwärmemessung wird angedacht, um den Wettbewerb zu stärken und Kunden einen Vertrag für alle Medien  anzubieten. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden.

Der Einbau der neuen Technik soll bei Großverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden ab dem Jahr 2017 beginnen.  Voraussetzung ist jedoch, dass genügend Geräte verfügbar sind, die die hohen technischen Anforderungen erfüllen. Im 2.Quartal 2018 wird es vermutlich so weit sein. Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden sollen frühestens ab 2020 ein intelligentes Messsystem erhalten.

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