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Einspeisung von Biogas

Rechtliche Basis für die Einspeisung von Biogas ist das EnWG, die GasNZV und GasNEV

Voraussetzung für Errichtung Netzanschluss zur Biogaseinspeisung sind

  • positives Prüfergebnis zum Netzanschlussbegehren
  • der Abschluss eines Netzanschlussvertrages.

Für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens sind folgenden Informationen erforderlich:

  • Name und Adresse des Betreibers der Biogasanlage
  • Postalische Anschrift der Biogasanlage oder Gemarkungs- und Flurstücksangabe
  • Lageplan mit Einzeichnung der Biogasanlage und des Übergabepunktes des aufbereiteten Biogases
  • Normaler, minimaler und maximaler stündlicher Biogas-Einspeisevolumenstrom in m³/h (im Normzustand) Normaler, minimaler und maximaler Gasdruck am Übergabepunkt in bar (ü)
  • Erzeugungs- und Aufbereitungstechnologie sowie die eingesetzten Substrate für das auf Erdgasqualität aufzubereitende Biogas am Übergabepunkt

Es gelten die AGB "Anschluss"

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