Einspeisung von Biogas
Rechtliche Basis für die Einspeisung von Biogas ist das EnWG, die GasNZV und GasNEV
Voraussetzung für Errichtung Netzanschluss zur Biogaseinspeisung sind
- positives Prüfergebnis zum Netzanschlussbegehren
- der Abschluss eines Netzanschlussvertrages.
Für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens sind folgenden Informationen erforderlich:
- Name und Adresse des Betreibers der Biogasanlage
- Postalische Anschrift der Biogasanlage oder Gemarkungs- und Flurstücksangabe
- Lageplan mit Einzeichnung der Biogasanlage und des Übergabepunktes des aufbereiteten Biogases
- Normaler, minimaler und maximaler stündlicher Biogas-Einspeisevolumenstrom in m³/h (im Normzustand) Normaler, minimaler und maximaler Gasdruck am Übergabepunkt in bar (ü)
- Erzeugungs- und Aufbereitungstechnologie sowie die eingesetzten Substrate für das auf Erdgasqualität aufzubereitende Biogas am Übergabepunkt
Es gelten die AGB "Anschluss"